Im September 2018 hat das EU-Parlament der umstrittenen Reform des EU-Copyrights zugestimmt. Plattformen wie Google, YouTube und Facebook sollen künftig verpflichtet werden, Kulturschaffende und Medien zu vergüten, wenn sie deren Inhalte zeigen.

Dabei gibt es vor allem Kritik an 2 wesentlichen Punkten der Reform.

Artikel 13 beinhaltet Regelungen zu den sehr umstrittenen „Upload-Filter“. Große Plattformen müssen in Zukunft automatisch vor der Veröffentlichung prüfen, ob Inhalte, die ihre Nutzer hochladen, gegen das Urheberrecht verstoßen. Davon ausgenommen sollen nur Webseiten mit geringen Nutzerzahlen sein. Damit will vor allem die Musikbranche verhindern, dass urheberrechtlich geschützte Musik auf Internetseiten präsentiert wird, ohne dass die Künstler dafür entlohnt werden. Kritiker warnen aber, dass dieses Vorhaben einen Eingriff in die freie Meinungsäußerung darstellt, wenn jede Wortmeldung automatisch überprüft wird. Zwar nutzt beispielsweise die Videoplattform „YouTube“ bereits das sogenannte ContentID-System, allerdings hat sich gezeigt, dass diese Algorithmen nicht fehlerfrei funktionieren, wodurch die damit einhergehende Informations- und Meinungsfreiheit massiv geschwächt werden könnten.

Den zweiten, nicht minder umstrittenen Punkt, beinhaltet Artikel 11. Es soll eine „Linksteuer“ eingeführt werden, welche verhindern soll, dass Artikel ohne Zustimmung des Rechtsinhabers im Internet verbreitet werden. Diese Bestimmung zielt vor allem auf Nachrichtenportale ab, die einen Überblick über Inhalte verschiedener Medienplattformen bieten.

Die geplante Reform des EU-Urheberrechts befindet sich nun auf der Zielgeraden der Trilog-Verhandlungen, auf die schließlich ein endgültiger Entwurf folgen soll, welcher dann erneut vom EU-Parlament abgesegnet werden muss.