Waldbrände werfen nicht nur ökologische, sondern auch rechtliche Fragen auf. Eine achtlos entsorgte Zigarette kann schwere Folgen nehmen. Doch wie weit geht die Haftung des Verursachers? Umfasst sie den ganzen Schaden und worauf kommt es in diesem Zusammenhang an?

Die Ursachen für Waldbrände sind vielseitig, in den allermeisten Fällen werden sie aber von Menschen ausgelöst. Zumeist sind es Unachtsamkeiten, etwa Lagerfeuer, Glas- oder Blechmüll, der Sonnenlicht bündelt, oder weggeworfene Zigaretten, die zum Brand führen. Bei einem großflächigen Waldbrand kommt es nicht nur zu ökologischen Schäden im Wald selbst, es entstehen auch Kosten für großangelegte Feuerwehreinsätze.

Zivilrechtliche Verschuldenshaftung

Geht es um die Haftung, so wird zunächst die Ausgangsstelle des Brandes gesucht. Allerdings werden die tatsächlichen Verursacher nur selten überführt. Falls doch, drohen nicht nur strafrechtliche, sondern auch zivilrechtliche Konsequenzen: Wer fahrlässig einen Waldbrand verursacht, haftet privat für den Schaden – und zwar unbegrenzt. Das ist ein Fall für die klassische zivilrechtliche Verschuldenshaftung, die auch für jemanden gilt, der im Wald einen Zigarettenstummel wegwirft und dadurch einen Waldbrand auslöst. Die Haftung ist nach oben hin nicht gedeckelt. Verursacher, die vom Waldeigentümer in Anspruch genommen werden, haften mit ihrem gesamten Vermögen. Im schlimmsten Fall müssen sie Privatkonkurs anmelden.

Umfang

Die Haftung umfasst nicht nur der Schaden im Wald selbst, sondern auch den finanziellen Aufwand für den Feuerwehreinsatz. Dass den Waldeigentümer eine Mitschuld trifft, weil er etwa Bäume pflanzt, die anfälliger für Brände sind, ist nicht vorgesehen. Da Brandverursacher aber meist nicht gefunden werden und in den seltensten Fällen den gesamten Schaden tragen können, spielen in der Praxis Waldbrandversicherungen eine wichtige Rolle.

Fazit: Wer fahrlässig einen Waldbrand verursacht, haftet privat für den Schaden. Diese klassische zivilrechtliche Verschuldenshaftung, gilt auch für jemanden, der den Waldbrand aus bloßer Unachtsamkeit verursacht. Die Haftung ist nach oben hin nicht begrenzt und umfasst nicht nur der Schaden im Wald selbst, sondern auch den finanziellen Aufwand für den Feuerwehreinsatz. Es gilt: Immer dann, wenn ich sorgfaltswidrig fremdes Eigentum schädige, hafte ich dafür.

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