Verkürzung über die Hälfte – Aufhebungsanspruch wegen laesio enormis?

Nach § 934 ABGB können Verträge wegen Verkürzung über die Hälfte aufgehoben werden. Damit soll ein inhaltlich ungerechter Vertrag aufhebbar sein, wenn gewisse Voraussetzungen vorliegen. Worauf kommt es an und kann die Bestimmung auch geltend gemacht werden, wenn die gekaufte Sache infolge eines schon im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegenden Mangels, der einen Gewährleistungsanspruch begründen [...]