Grunddienstbarkeit – nur zu Erholungszwecken?

Dienstbarkeiten oder Servituten sind beschränkte dingliche Nutzungsrechte an fremden Sachen, deren Eigentümer verpflichtet ist, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Darunter fällt beispielsweise ein Wegerecht. Doch worin unterscheidet sich eine solche Grunddienstbarkeit von persönlichen Dienstbarkeiten und welche Voraussetzungen sind noch erforderlich? Unterschiede Das Sachenrecht unterscheidet zwischen Grunddienstbarkeiten und persönlichen Dienstbarkeiten. Erstere dienen der besseren [...]