Gehilfenzurechnung auf Seiten des Geschädigten?

Grundsätzlich muss niemand für fremdes Verhalten einstehen. Es gibt allerdings einige Ausnahmen von dieser Grundregel in den §§ 1313a - 1318 ABGB. Kommt es im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zu einem Schaden, so ist dem Schädiger nämlich auch das Verhalten seiner Gehilfen zuzurechnen. Doch wie sieht es für Gehilfen auf der Geschädigtenseite aus? Besteht hier [...]