Fälschung des letzten Willens – Besteht noch eine Chance auf das Erbe?

Die Errichtung einer letztwilligen Verfügung steht grundsätzlich jedem frei. Man kann darin in widerruflicher Form über sein Vermögen auf den Todesfall verfügen. Liegt nach dem Ableben einer Person kein Testament vor, so tritt gesetzliche Erbfolge ein, wonach die nächsten Angehörigen des Verstorbenen (Ehegatte und Nachkommen) zur Erbschaft berufen werden. Selbstverständlich dürfen diese nicht nachträglich [...]