Die nichteheliche Lebensgemeinschaft

Von einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft spricht man, wenn zwei Personen, die nicht verheiratet sind, in einer länger andauernden Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft zusammenleben. Obwohl sie in der Praxis sehr häufig anzutreffen ist, gibt es in Österreich keine gesetzliche Definition des Rechts der Lebensgemeinschaft. Im Regelfall ist von den Lebensgefährten eine rechtlich unverbindliche Lebensform beabsichtigt, weshalb auch [...]