Zahlungen nach Insolvenzeröffnung – Besteht eine „Überprüfungspflicht“?

Bei Zahlungen, die an einen Gläubiger erfolgen, der bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet hat, kann schuldbefreiende Wirkung nur eintreten, wenn der geleistete Betrag der Insolvenzmasse zugewendet wird oder dem Verpflichteten zur Zeit der Leistung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht bekannt war. Doch könnte diese Unkenntnis im Nachhinein vorwerfbar sein? Trifft Unternehmer eine gewisse „Überprüfungspflicht“ vor [...]