Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz

Am 15.01.2018 wurde mit Einführung des WiEReG die 4. Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union in Österreich umgesetzt. Die Normadressaten sind Gesellschaften und bestimmte sonstige juristische Personen, die ihren Sitz im Inland haben. Das WiEReG enthält umfassende Melde- und Sorgfaltspflichten für diese Rechtsträger, wobei bei Missachtung der Pflichten Strafen von bis zu € 200.000,00 drohen. Zu den [...]