Kapitalerhaltungsvorschriften bei der GmbH & Co KG

Nach dem Verbot der Einlagenrückgewähr haben Gesellschafter nur Anspruch auf den Bilanzgewinn, der sich aus der (ordnungsgemäß festgestellten) Jahresbilanz ergibt, soweit die Ausschüttung des Bilanzgewinns nicht durch Gesellschaftsvertrag (Satzung), Beschluss der Gesellschafter oder durch das Gesetz ausgeschlossen ist. Wann genau sind diese Grundsätze bei der GmbH & Co KG anzuwenden und erfüllt die Tragung [...]