Ausmaß und Umfang einer Dienstbarkeit

Mit dem Begriff Servitut wird die Dienstbarkeit an einer fremden Sache bezeichnet, die entweder eine Duldung oder eine Unterlassung begründen kann. Mit anderen Worten heißt das, dass der Eigentümer das dienende Grundstück in einzelnen Beziehungen nutzen kann. Doch wie sieht es aus, wenn Ausmaß und Umfang dieses eingeräumten Rechts nicht näher festgelegt sind? Wonach [...]